Außerklinische Intensivpflege beantragen – Schritt für Schritt

Wenn ein Mensch dauerhaft intensivpflegerisch versorgt werden muss, stellt sich für Angehörige schnell die Frage: Wie beantragt man die Versorgung zu Hause eigentlich? Der Weg führt über eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung der Krankenkasse – klingt bürokratisch, ist mit der richtigen Begleitung aber gut zu schaffen. Hier erklären wir den Ablauf verständlich und zeigen, wo wir Ihnen die Organisation abnehmen.

Lesezeit ca. 6 Minuten · Intensivpflege Plus, Maintal · Rhein-Main-Gebiet

Was bedeutet „außerklinische Intensivpflege"?

Die außerklinische Intensivpflege (AKI) ist seit 2023 ein eigener Leistungsanspruch nach §37c SGB V – eingeführt mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG). Sie richtet sich an Menschen mit besonders hohem, ständig überwachungspflichtigem Versorgungsbedarf, etwa bei künstlicher Beatmung oder einem Tracheostoma. Wichtig für Sie: Das Gesetz stärkt ausdrücklich Ihr Wunsch- und Wahlrecht – die Versorgung kann im eigenen Zuhause stattfinden, nicht nur in einer Einrichtung.

So läuft der Antrag – die wichtigsten Schritte

  1. Ärztliche Feststellung des Bedarfs – meist noch in der Klinik. Ist ein Klinikaufenthalt vorausgegangen, übernimmt oft das Entlassmanagement die ersten Schritte (mehr dazu im Ratgeber zur Pflegeüberleitung).

  2. Ausstellung der ärztlichen Verordnung für außerklinische Intensivpflege (Muster 62).

  3. Potenzialerhebung zur Beatmungsentwöhnung – bei beatmeten bzw. tracheotomierten Menschen die Prüfung, ob eine Entwöhnung von der Beatmung möglich ist.

  4. Genehmigung durch die Krankenkasse – die Verordnung wird eingereicht und geprüft.

  5. Auswahl eines qualifizierten Intensivpflegedienstes und Start der Versorgung – Team, Hilfsmittel und Ablauf werden organisiert.

Die ärztliche Verordnung (Muster 62) – wer darf sie ausstellen?

Die Verordnung erfolgt auf dem Muster 62. Direkt verordnen dürfen unter anderem Fachärztinnen und -ärzte für Innere Medizin und Pneumologie, Anästhesiologie, Neurologie, Ärzte mit der Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin sowie Kinder- und Jugendmediziner. Andere Fachrichtungen benötigen dafür eine besondere Genehmigung. Für Sie als Angehörige heißt das vor allem: Sprechen Sie das Thema frühzeitig mit den behandelnden Ärzten an – wir unterstützen Sie dabei, die richtigen Ansprechpartner zu finden.

Die Potenzialerhebung zur Beatmungsentwöhnung

Bei beatmeten oder tracheotomierten Menschen ist eine Potenzialerhebung vorgesehen. Dabei prüft eine besonders qualifizierte Ärztin oder ein Arzt, ob realistische Chancen bestehen, die Beatmung zu reduzieren oder ganz zu beenden bzw. die Trachealkanüle zu entfernen. Seit dem 1. Juli 2025 ist diese Erhebung bei neuen Fällen grundsätzlich Voraussetzung, bevor die außerklinische Intensivpflege verordnet wird; danach wird sie regelmäßig wiederholt (in der Regel alle sechs Monate, bei fehlendem Verbesserungspotenzial in größeren Abständen). Der Hintergrund ist ein gutes Ziel: Niemand soll länger beatmet bleiben als medizinisch nötig. Für bereits laufende Versorgungen gelten Übergangsregelungen.

Genehmigung durch die Krankenkasse & Ihre Begleitung

Die ausgestellte Verordnung wird bei der Krankenkasse eingereicht, die die medizinische Notwendigkeit prüft und die Kostenübernahme genehmigt. Die außerklinische Intensivpflege wird als Leistung der Krankenversicherung getragen – welche Kosten übernommen werden und was das für Ihren Eigenanteil bedeutet, erklären wir im Ratgeber zur Kostenübernahme. Und keine Sorge: Diese Organisation müssen Sie nicht allein stemmen. Als spezialisierter Intensivpflegedienst begleiten wir Sie von der ersten Frage bis zum Versorgungsstart – wir stimmen uns mit Klinik, Ärzten und Krankenkasse ab, unterstützen bei den Hilfsmitteln und stellen Ihr Pflegeteam zusammen, auf Wunsch rund um die Uhr im Rahmen einer 24-Stunden-Intensivpflege.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, bis die Versorgung zu Hause starten kann?

Bei frühzeitiger Planung – idealerweise schon während des Klinikaufenthalts – lässt sich der Übergang oft innerhalb weniger Tage bis Wochen organisieren. Je eher ein Intensivpflegedienst eingebunden wird, desto reibungsloser.

Wer stellt die Verordnung aus?

Dafür berechtigte Fachärztinnen und -ärzte (u. a. Pneumologie, Anästhesie, Neurologie, Intensivmedizin, Pädiatrie); andere Fachrichtungen mit besonderer Genehmigung. Häufig geschieht das direkt aus der Klinik heraus.

Was ist die Potenzialerhebung – und betrifft sie uns?

Sie betrifft beatmete bzw. tracheotomierte Menschen und prüft, ob eine Entwöhnung von der Beatmung möglich ist. Seit Juli 2025 ist sie bei neuen Fällen Voraussetzung für die Verordnung.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Ja, die außerklinische Intensivpflege ist eine Leistung nach §37c SGB V; die Details zur Kostenübernahme klären wir gemeinsam mit Ihnen und der Krankenkasse.

Beratung für das Rhein-Main-Gebiet

Sie stehen vor dem Antrag und wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Wir begleiten Sie Schritt für Schritt – unverbindlich und verständlich. Rufen Sie an: 01520 6475207 oder schreiben Sie an info@intensivpflege-plus.de.