GKV-IPReG: Ihre Rechte bei außerklinischer Intensivpflege

Rund um die außerklinische Intensivpflege gibt es ein Gesetz, das für Betroffene und Angehörige besonders wichtig ist: das GKV-IPReG. Die gute Nachricht zuerst: Es sichert Ihnen den Anspruch auf intensivpflegerische Versorgung – und ausdrücklich auch das Recht, diese zu Hause zu erhalten. Hier erklären wir verständlich, welche Rechte Sie daraus ableiten können und worauf Sie achten sollten.

Lesezeit ca. 6 Minuten · Intensivpflege Plus, Maintal · Rhein-Main-Gebiet

Was ist das IPReG?

IPReG steht für „Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz". Es ist seit dem 29. Oktober 2020 in Kraft und hat die außerklinische Intensivpflege auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt: den eigenen Leistungsanspruch nach §37c SGB V. Konkret geregelt wird die Versorgung seither über eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit intensivpflegerischem Bedarf eine hochwertige, sichere Versorgung zu ermöglichen – und dabei ihre Selbstbestimmung zu stärken.

Ihr Wunsch- und Wahlrecht – Versorgung zu Hause

Es gibt fünf Pflegegrade (1 bis 5). Sie lösen die früheren Pflegestufen ab und richten sich danach, wie selbstständig ein Mensch im Alltag noch ist – nicht allein nach der Diagnose. Die Einstufung erfolgt durch eine Begutachtung: bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst (MD), bei privat Versicherten durch Medicproof. Grundlage ist das Neue Begutachtungsassessment (NBA) mit sechs Lebensbereichen – von Mobilität über Selbstversorgung bis zum Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Aus den Punkten ergibt sich der Pflegegrad, von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung).

Zuzahlungen und Eigenanteile

Ein weiteres Anliegen des Gesetzes ist, dass niemand aus finanziellen Gründen von einer guten Versorgung abgehalten wird. Für Menschen, die in einer stationären Einrichtung versorgt werden, wurden die Eigenanteile deshalb weitgehend entlastet. Bei der Versorgung zu Hause gelten die üblichen, gesetzlich begrenzten Zuzahlungsregeln der häuslichen Krankenpflege: in der Regel 10 % der Kosten zuzüglich 10 € je Verordnung, begrenzt auf die ersten 28 Tage im Kalenderjahr. Zusätzlich schützt Sie die gesetzliche Belastungsgrenze (2 % des jährlichen Bruttoeinkommens, 1 % bei chronisch Kranken) vor Überforderung. Was das konkret für Sie bedeutet, rechnen wir gemeinsam mit Ihnen durch – Details erklären wir auch im Ratgeber zur Kostenübernahme.

Recht auf Weaning und die Potenzialerhebung

Das IPReG legt großen Wert darauf, dass niemand länger künstlich beatmet bleibt als medizinisch nötig. Deshalb sollen Kliniken vor der Entlassung prüfen und – wo möglich – versuchen, Patientinnen und Patienten von der Beatmung zu entwöhnen (Weaning). Ergänzend ist die Potenzialerhebung vorgesehen: Eine besonders qualifizierte Ärztin oder ein Arzt prüft, ob Chancen auf eine Entwöhnung bestehen. Und wenn sich der Gesundheitszustand verbessert und die Intensivpflege nicht mehr nötig ist, läuft die Kostenübernahme in der Regel noch sechs Monate weiter – damit der Übergang in Ruhe und sicher gestaltet werden kann.

Qualität und Ihre Ansprüche

Damit Sie sich auf die Versorgung verlassen können, dürfen außerklinische Intensivpflege nur qualitätsgeprüfte Pflegedienste erbringen, die besondere Anforderungen erfüllen. Bundesweite Rahmenempfehlungen sorgen für einheitliche Standards. Für Sie als Angehörige bedeutet das: Sie haben Anspruch auf eine fachlich hochwertige Versorgung durch qualifizierte Intensivpflegekräfte – und Sie dürfen Fragen stellen, Qualität einfordern und den Dienst wählen, der zu Ihnen passt. Genau hier setzen wir an: Als spezialisierter Intensivpflegedienst begleiten wir Sie, vertreten Ihre Interessen gegenüber Klinik und Krankenkasse und sorgen dafür, dass aus Ihren Rechten auch gelebte Praxis wird.

Häufige Fragen

Habe ich mit dem IPReG das Recht, zu Hause versorgt zu werden?

Das Gesetz sieht ausdrücklich die Versorgung zu Hause vor und verlangt, dass Ihre berechtigten Wünsche zum Ort der Versorgung berücksichtigt werden. Ein Automatismus ist es nicht – aber eine starke Grundlage, die wir gemeinsam mit Ihnen gegenüber der Krankenkasse geltend machen.

Muss ich für die Intensivpflege zu Hause zuzahlen?

Bei der häuslichen Versorgung gelten die begrenzten Zuzahlungsregeln (in der Regel 10 % plus 10 € je Verordnung, nur für die ersten 28 Tage pro Jahr) und die Belastungsgrenze schützt Sie zusätzlich. In stationären Einrichtungen sind die Eigenanteile weitgehend entfallen.

Was passiert, wenn sich der Zustand bessert?

Wenn die Intensivpflege nicht mehr nötig ist, läuft die Kostenübernahme in der Regel noch sechs Monate weiter, damit der Übergang sicher gestaltet werden kann.

Wer darf die außerklinische Intensivpflege leisten?

Nur qualitätsgeprüfte, dafür qualifizierte Pflegedienste. Sie haben Anspruch auf hochwertige Versorgung und dürfen den Dienst frei wählen.

Beratung für das Rhein-Main-Gebiet

Sie möchten wissen, welche Rechte Ihnen konkret zustehen und wie Sie die Versorgung zu Hause durchsetzen? Wir beraten Sie unverbindlich und begleiten Sie – von der Verordnung über den Pflegegrad bis zur Versorgung zu Hause. Rufen Sie an: 01520 6475207 oder schreiben Sie an info@intensivpflege-plus.de.